VERHALTENSREGELN

Integrität. Transparenz. Verantwortung.

Verantwortungsvolle Geschäftsgrundsätze
Basierend auf den geltenden Bestimmungen des Responsible Jewellery Council Code of Practices
Version 1.0 | 2026

Unser Engagement
Die TKC & Partners AG ist ein internationaler Händler und Großhändler für Farbedelsteine. Integrität,
Transparenz und verantwortungsvolle Beschaffung sind zentrale Bestandteile unserer Geschäftstätigkeit und des Aufbaus langfristiger Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und anderen Geschäftspartnern.
Dieser Verhaltenskodex legt unsere verantwortungsvollen Geschäftsprinzipien in Bezug auf die RJC-Bestimmungen fest,
die für unseren Zertifizierungsumfang gelten. Er ist als prägnante öffentliche Erklärung unseres Ansatzes gedacht. Unsere
internen Verfahren und Aufzeichnungen unterstützen die Umsetzung dieser Prinzipien im Tagesgeschäft.
Unser Ansatz ist den Besonderheiten, dem Umfang und den Risiken unserer Aktivitäten als spezialisiertes Edelsteinhandelsunternehmen angemessen.
Das anwendbare Recht hat Vorrang, wo dies erforderlich ist.


ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN


COP 1 - Einhaltung der Gesetze
Wir führen unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und pflegen die
Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen, die für unsere Aktivitäten erforderlich sind. Relevante gesetzliche Anforderungen werden
bei der Führung unserer Geschäfte berücksichtigt und alle festgestellten Nichteinhaltungen werden angemessen behandelt.
COP 2 - Politik und Managementsysteme
Das Management ist für die Umsetzung dieses Kodex und der für
die TKC & Partners AG geltenden RJC-Anforderungen verantwortlich. Wir pflegen Richtlinien, Verfahren und Aufzeichnungen, die der Größe und Art
unseres Geschäfts angemessen sind, teilen den Mitarbeitern relevante Verantwortlichkeiten mit und bieten Kanäle, über die
Bedenken oder Beschwerden ohne Vergeltungsmaßnahmen geäußert werden können. Die Eignung des RJC-Managementsystems
wird vom Management gemäß den Anforderungen des Kodex überprüft.
COP 3 - Berichterstattung
Wir machen Informationen über unsere COP-relevanten Geschäftspraktiken mindestens einmal jährlich in einer
Form öffentlich zugänglich, die der Größe und Art unseres Geschäfts entspricht. Sofern erforderlich, werden relevante abgeschlossene Gerichtsverfahren
im Zusammenhang mit der Einhaltung des COP den betroffenen Personen oder Gruppen mitgeteilt.
COP 4 - Finanzkonten
Wir führen Finanzkonten, die unsere Geschäftstransaktionen gemäß den geltenden Gesetzen
und Rechnungslegungsvorschriften abdecken. Eine unabhängige Finanzprüfung oder gleichwertige Belegdokumentation
wird gemäß den für unser Unternehmen geltenden RJC-Anforderungen geführt.

VERANTWORTUNGSVOLLE LIEFERKETTEN UND MENSCHENRECHTE


COP 5 – Geschäftspartner
Wir setzen uns nach besten Kräften und im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten dafür ein, dass
bedeutende Geschäftspartner verantwortungsvolle Geschäftspraktiken anwenden. Unser Ansatz ist
risikobasiert und kann auf Informationen zurückgreifen, die bereits durch KYC und die Sorgfaltspflicht für
verantwortungsvolle Beschaffung (Responsible Sourcing Due Diligence) gewonnen wurden. Auftragnehmer,
Mitarbeiter und Besucher auf unserem Gelände sind angehalten, die für ihre Aktivitäten relevanten
Richtlinien und Kontrollen einzuhalten.
COP 6 – Menschenrechte
Wir respektieren international anerkannte Menschenrechte und wenden eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht an, die unseren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen angemessen ist. Wo wir feststellen, dass wir eine nachteilige Auswirkung auf die Menschenrechte verursacht, dazu beigetragen oder direkt damit verbunden sind, reagieren wir entsprechend unserem Grad der Beteiligung, einschließlich angemessener Prävention, Minderung oder Wiedergutmachung. Informationen zu unserem Ansatz werden gemäß den Anforderungen des RJC-Kodex mitgeteilt.
COP 7 – Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Beschaffung
Wir wenden die Sorgfaltspflicht für die Lieferkette von Farbedelsteinen gemäß der OECD-Leitlinien für die
Sorgfaltspflicht und den RJC-Anforderungen an, die für nachgelagerte Edelsteinhändler gelten. Wir führen
eine Lieferkettenpolitik, die den Grundsätzen des OECD-Anhangs II entspricht, kommunizieren diese,
versuchen festzustellen, dass Lieferanten legitim sind und nicht in schwere Menschenrechtsverletzungen,
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Sanktionen verwickelt sind, und bewerten
Lieferketteninformationen auf relevante Risiken und Warnsignale. Wo Risiken identifiziert werden, wenden wir
geeignete Risikomanagementmaßnahmen an. Unser Due-Diligence-Prozess wird regelmäßig und mindestens
einmal jährlich überprüft, wie in COP 7.1f gefordert.
COP 8 – Direkte Beschaffung aus artisanalem und Kleinbergbau
TKC & Partners AG erkennt die Bedeutung verantwortungsvoller Praktiken in der gesamten Edelsteinlieferkette an. Der artisanale und Kleinbergbau (ASM) spielt eine wichtige Rolle bei der Beschaffung von Farbedelsteinen und sichert die Existenzgrundlage vieler Bergbaugemeinschaften. Wir ermutigen daher unsere Lieferanten und Geschäftspartner, sichere Arbeitsbedingungen und das Wohlergehen der Bergleute, ihrer Familien und der lokalen Gemeinschaften zu unterstützen und verantwortungsvolle Praktiken in ihren eigenen Lieferketten zu fördern.
COP 9 – Direkte Beschaffung von postindustriellen Edelmetallen von informellen Recyclern
Nicht anwendbar im Rahmen des aktuellen RJC-Zertifizierungsumfangs von TKC & Partners AG.

COP 10 – Gemeindeentwicklung
Wir erkennen die Rolle an, die verantwortungsvolles Unternehmertum bei der Unterstützung einer
nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung spielen kann. Wo es für unsere Aktivitäten und
unseren Einflussbereich relevant ist, prüfen wir Möglichkeiten, positiv zu den Gemeinschaften beizutragen,
die mit unserem Geschäft und unserer Lieferkette verbunden sind.
COP 11 – Bestechung und Erleichterungszahlungen
Wir dulden keine Bestechung oder Korruption. Bestechungsgelder und Erleichterungszahlungen dürfen
im Zusammenhang mit unserem Geschäft weder angeboten, angefordert, angenommen noch genehmigt
werden. Geschenke, Bewirtungen und andere Vorteile dürfen nicht dazu verwendet werden, eine
Geschäftsentscheidung unzulässigerweise zu beeinflussen oder sich einen unzulässigen Vorteil zu
verschaffen.
COP 12 – Kenne Deinen Geschäftspartner (KYC)
Wir wenden risikobasierte Know Your Counterparty (KYC)-Verfahren an, um die Identität und
Legitimität relevanter Geschäftspartner festzustellen und unsere Geschäftsbeziehungen zu verstehen.
Wir berücksichtigen Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen
und reagieren auf verdächtige oder ungewöhnliche Umstände gemäß geltendem Recht und den RJCAnforderungen.
COP 13 – Sicherheit
Wir wenden Sicherheitsmaßnahmen an, die den Risiken im Zusammenhang mit unseren Mitarbeitern,
Räumlichkeiten, Edelsteinen, Transport und Geschäftsaktivitäten angemessen sind. Werden
Sicherheitsdienstleister oder sicherheitsbezogene Vereinbarungen eingesetzt, erwarten wir ein
Verhalten, das mit geltendem Recht und der Achtung der Menschenrechte im Einklang steht.
COP 14 – Behauptungen
Alle Behauptungen, die wir über unsere Geschäftspraktiken, Beschaffung, Herkunft oder Produkte
aufstellen, müssen wahrheitsgemäß, begründet und nicht irreführend sein. Wir machen nur Behauptungen,
die durch geeignete Informationen oder Beweise gestützt werden können, und stellen bei Bedarf weitere
Informationen zu solchen Behauptungen bereit. Wird eine Behauptung als ungenau oder nicht mehr gültig
befunden, wird sie entsprechend korrigiert oder zurückgezogen.

ARBEITSRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNGEN


COP 15 - Allgemeine Beschäftigungsbedingungen
Wir bieten Beschäftigungsverhältnisse zu rechtmäßigen und klar kommunizierten Bedingungen an und respektieren die anwendbaren Arbeits- und Sozialversicherungspflichten. Beschäftigungsverhältnisse sind nicht so strukturiert, dass sie gesetzliche Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern umgehen.
COP 16 - Arbeitszeiten
Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhezeiten und Urlaub werden gemäß den anwendbaren Gesetzen und den RJC-Anforderungen verwaltet. Überstunden werden nicht in einer Weise eingesetzt, die die Gesundheit, Sicherheit oder gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmer untergräbt.
COP 17 - Vergütung
Arbeitnehmer werden gemäß den anwendbaren Gesetzen und den vereinbarten Beschäftigungsbedingungen bezahlt. Löhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen werden genau und ohne unzulässige Abzüge gezahlt.
COP 18 - Belästigung, Disziplinierung, Beschwerdeverfahren und Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
Wir setzen uns für einen Arbeitsplatz frei von Belästigung, Missbrauch, entwürdigender Behandlung und unangemessenen Disziplinarmaßnahmen ein. Arbeitnehmer können Bedenken am Arbeitsplatz über ein zugängliches Beschwerdeverfahren äußern und dürfen für das Äußern eines Bedenkens in gutem Glauben keine Vergeltungsmaßnahmen erfahren.
COP 19 - Kinderarbeit
Wir setzen keine Kinderarbeit ein. Die Beschäftigung von Jugendlichen, wo gesetzlich zulässig, muss den anwendbaren Alters-, Bildungs-, Arbeitszeit- und Gefahrenbeschränkungen entsprechen.
COP 20 - Zwangsarbeit
Wir verbieten Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwillige Arbeit. Arbeitnehmer müssen die Freiheit haben, eine Beschäftigung gemäß den gesetzlichen Kündigungsfristen aufzunehmen und zu beenden, und Rekrutierungs- oder Beschäftigungspraktiken dürfen die Freiheit eines Arbeitnehmers nicht durch Zwang, Einbehaltung von Ausweisdokumenten, Kautionen oder andere verbotene Mittel einschränken.
COP 21 - Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gemäß dem anwendbaren Recht. Arbeitnehmer dürfen für die Ausübung dieser Rechte nicht diskriminiert oder benachteiligt werden.
COP 22 - Diskriminierungsverbot
Beschäftigungsentscheidungen werden ohne unrechtmäßige Diskriminierung getroffen. Wir bieten Chancengleichheit und diskriminieren nicht aufgrund von Merkmalen, die durch anwendbares Recht geschützt sind.
COP 23 - Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusivität
Wir unterstützen eine Arbeitsplatzkultur, die auf Würde, Fairness und Inklusion basiert. Wir streben danach, gerechte Möglichkeiten und ein Umfeld zu schaffen, in dem unterschiedliche Hintergründe und Perspektiven respektiert werden.

GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND UMWELT


COP 24 – Gesundheit und Sicherheit
Wir bieten und unterhalten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das unseren Tätigkeiten entspricht.
Arbeitsplatzrisiken werden identifiziert und kontrolliert, relevante Informationen und Anweisungen werden bereitgestellt, und
Vorfälle oder Gefahren werden gemäß den geltenden Anforderungen behandelt.
COP 25 – Umweltmanagement
Wir behandeln Umweltangelegenheiten in einem Verhältnis, das der Art und dem Umfang unserer Aktivitäten angemessen ist.
Relevante Umweltauswirkungen und gesetzliche Anforderungen werden in unseren Abläufen berücksichtigt, und
angemessene Kontrollen werden angewendet, wo Umweltrisiken identifiziert werden.
COP 27 – Abfälle und Emissionen
Wir identifizieren und managen Abfälle und Emissionen, die aus unseren Aktivitäten entstehen, gemäß dem geltenden
Recht und in einem Verhältnis, das ihrer Bedeutung angemessen ist. Als Handelsunternehmen sind unsere Hauptabfallströme
begrenzt, aber relevanter Abfall wird verantwortungsvoll gehandhabt und entsorgt.
COP 28 – Nutzung natürlicher Ressourcen
Wir nutzen natürliche Ressourcen in einer Weise, die dem Umfang unserer Operationen angemessen ist, und berücksichtigen praktische
Maßnahmen, um unnötigen Verbrauch von Energie, Wasser und Materialien zu vermeiden. Wo relevante
Umweltauswirkungen identifiziert werden, werden diese proportional angegangen.
COP 29 – Produktoffenlegung
Wir stellen Farbedelsteine korrekt dar und machen keine unwahren, irreführenden oder täuschenden
Aussagen oder wesentlichen Auslassungen. Produktinformationen werden gemäß dem geltenden Recht und
anerkannten Industriestandards offengelegt. Wo relevant, legen wir wesentliche Informationen offen, ob ein
Edelstein natürlich oder im Labor gezüchtet ist, Behandlungen oder Veredelungen, zusammengesetzte oder rekonstruierte
Konstruktionen, Imitationen und andere physikalische Eigenschaften, die für eine informierte Transaktion erforderlich sind. Der Ursprung wird
nur angegeben, wenn er belegt werden kann und nicht irreführend dargestellt wird. Produktbeschreibungen,
Rechnungen, Zertifikate und Marketingkommunikation sollen eine klare und
angemessene Terminologie verwenden. Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass im Labor gezüchtete oder imitierte Steine
als natürliche Edelsteine dargestellt werden.

Abschlusserklärung
Dieser Kodex spiegelt die verantwortungsvollen Geschäftsprinzipien wider, die für den aktuellen RJC-Zertifizierungsbereich
der TKC & Partners AG gelten. Er wird durch interne Verfahren und Aufzeichnungen gestützt und kann aktualisiert werden,
wenn sich der Zertifizierungsumfang, das anwendbare Recht oder die RJC-Anforderungen ändern.


Beschwerdeverfahren

Die TKC & Partners AG verpflichtet sich, Geschäfte verantwortungsvoll, ethisch und transparent zu führen.

Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden werden ermutigt, Bedenken bezüglich unserer Aktivitäten oder Lieferkette zu melden. Dies kann Bedenken im Zusammenhang mit Menschenrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Bestechung, Korruption, Umweltfragen oder verantwortungsvoller Beschaffung umfassen.

Alle Bedenken werden ernsthaft, fair und so vertraulich wie möglich behandelt. Bei Bedarf werden wir die Angelegenheit untersuchen und geeignete Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Niemand, der in gutem Glauben ein Anliegen vorbringt, wird Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein.

Beschwerden können direkt bei der TKC & Partners AG über unsere offiziellen Kontaktkanäle eingereicht werden.


TKC & Partners AG
Genehmigt durch: Tobias Kempf, Geschäftsführer
Version: 1.0 | 2026